Terms & Conditions
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, im nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt, die Dienstleistungen von Magnus Nerlich, im nachfolgenden „Auftragnehmer“, erworben haben.
2. Produkte:
2.1 Eingangscheck
– Ein Eingangscheck dauert 60 Minuten.
– Die während der Einheiten zu erbringende Leistung durch den Auftragnehmer umfasst die Untersuchung, das Training und die Beratung des Auftraggebers.
– Der Ort der Einheit wird zusammen festgelegt und richtet sich nach dem Inhalt und Zweck der Einheit.
2.2 Coaching
– Der Auftraggeber erwirbt die Möglichkeit in der gewählten Frequenz (1x pro Woche, 2x pro Woche, 3x pro Woche, usw.) (Woche = Montag bis Freitag) eine Einheit mit dem Auftragnehmer zu absolvieren.
– Eine Einheit dauert 60 Minuten.
– Die während der Einheiten zu erbringende Leistung durch den Auftragnehmer umfasst das Training und die Beratung des Auftraggebers.
– Der Ort der Einheit wird zusammen festgelegt und richtet sich nach dem Inhalt und Zweck der Einheit.
2.3 Check-In
– Der Auftraggeber erwirbt die Möglichkeit in der gewählten Frequenz (alle 4 Wochen, jede 2. Woche, jede Woche) einen Check-In bei dem Auftragnehmer zu absolvieren.
– Ein Check-In dauert 60 Minuten.
– Die während der Einheit zu erbringende Leistung durch den Auftragnehmer umfasst die Untersuchung und Beratung des Auftraggebers.
– Der Ort der Einheit wird zusammen festgelegt und richtet sich nach dem Inhalt und Zweck der Einheit.
2.4 Trainingsplan
– Der Auftraggeber erwirbt einen Trainingsplan für den Zeitraum von 4 Wochen (Woche = Montag bis Sonntag).
– Ein Trainingsplan umfasst die einzelnen Workouts, inklusive der empfohlenen Übungen und Belastungsnormative.
– Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf den Trainingsplan über die Everfit App. Hierfür muss der Auftragnehmer die entsprechende App auf seinem Smartphone installieren.
2.5 Vortrag und Veranstaltung
– Inhalt und Dauer des Vortrags bzw. der Veranstaltung werden vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besprochen und in einem Angebot oder Vertrag festgehalten.
– Die zur Durchführung des Vortrags notwendige Organisation (Räumlichkeiten, Verpflegung, Technische Ausstattung, Einladung der Gäste, oder ähnliche Dinge) obliegt dem Auftraggeber außer schriftlich anders festgehalten.
– Sollte ein Vortrag vom Auftraggeber beauftragt werden, bei denen die Teilnehmer körperlich aktiv werden müssen, so muss von jedem Teilnehmer eine vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Haftungsauschlusserklärung unterschrieben werden. Verzichtet ein Teilnehmer darauf kann dieser nicht an den interaktiven Teilen des Vortrags teilnehmen.
2.6 Beratung und Konsultation
– Beratungsleistungen werden Stunden oder Tagesweise abgerechnet.
– Die Preise ergeben sind abhängig von Inhalt und Umfang des Auftrags und werden im Angebot festgehalten.
3. Laufzeit und Gültigkeit
3.1 Die Termine für jedes Produkt sowie der Ort werden zwischen den Parteien vereinbart und sind für beide Parteien verbindlich.
3.2 Der Eingangscheck und Check-In sind einmalige Termine.
3.3 Coaching und Trainingsplan haben bei Start eine Laufzeit von 12 Wochen (Woche = Montag bis Sonntag). Anschließend verlängert sich der Vertrag alle 4 Wochen um 4 Wochen.
3.4 Start ist der Montag in der Woche, in der die erste Einheit stattfindet.
3.5 Der Vertrag kann ordentlich zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
3.6 Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt werden. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Email ist ausreichend.
3.7 Erworbene Leistungen sind nur mit Zustimmung vom Auftragnehmer übertragbar.
4. Kosten und Zahlung
4.1 Alle Produkte sind vorab über den durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Link (Zahlungsanbieter: Stripe) zu bezahlen.
4.2 Eingangscheck, Check-In, Vortrag und Veranstaltung sowie Beratung und Konsultation werden einmalig und müssen vorab bezahlt werden.
4.3 Bei Coaching und Trainingsplan wird der vereinbarte monatliche Betrag vom Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei Stripe hinterlegt, monatlich abgebucht.
4.4 Sollte eine Abbuchung fehlschlagen sind eventuelle Kosten vom Auftraggeber zu zahlen und werden zuzüglich einer Aufwandspauschale von 5€ in Rechnung gestellt.
4.5 Für alle Coaching, Check-In, Eingangscheck Einheiten, Vorträge, Veranstaltungen oder Beratungen, innerhalb Hamburgs, die nicht in den auf der Website genannten Studios stattfinden, wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer berechnet.
4.6 Alle im Rahmen der Erfüllung der gebuchten Leistung weiteren anfallenden Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Leihgebühren für Geräte, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, oder ähnliche Ausgaben zur Erfüllung des Vertrags) trägt der Auftraggeber. Die Kosten werden anhand von entsprechenden Quittungen nachgewiesen.
5. Verhinderung und Ausfall
5.1 Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn der Einheit abzusagen. Alle bereits entstandenen Kosten aus Ziffer 2 der AGB sind vom Auftraggeber zu tragen. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen versuchen in der gleichen Woche einen Ersatztermin zu finden.
5.2 Sollte es dem Auftraggeber aus gesundheitlichen Gründen oder Umständen (Schwangerschaft, Krankheit, oder ähnlichen gesundheitlichen Einschränkungen) nicht möglich sein die Einheiten oder den Trainingsplan zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Eine Erkrankung wird nur dann als Grund anerkannt, wenn der Klient ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der Sportausübung ergibt. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich entsprechend der Dauer des Zustands.
5.3 Vorträge, Veranstaltungen und Beratungs und Konsultationsaufträge können bis zu einem Monat vor Startdatum schriftlich storniert werden. Geschieht dies Fristgerecht, hat der Auftraggeber den Anspruch auf die Zurückzahlung, des bereits gezahlten Betrags. Der Anspruch muss schriftlich durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Bei einer Stornierung die kürzer als ein Monat vor Startdatum stattfindet, ist eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen ausgeschlossen. Sollten dem Auftragnehmer bereits Kosten sein, so müssen diese vom Auftraggeber übernommen werden.
5.4 Der Auftragnehmer kann eine Einheit bei Verhinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder Umständen absagen. Dies hat er, sobald Ihm der Grund bekannt ist, dem Auftraggeber mitzuteilen. Durch das daraus resultierende nicht stattfinden ergibt sich kein Rückerstattungs- oder Ersatzanspruch. Die Einheit muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
5.5 Der Auftragnehmer kann einen Vortrag, eine Veranstaltung, eine Beratung oder eine Konsultation bei Verhinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder Umständen absagen. Dies hat er, sobald Ihm der Grund bekannt ist, dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Vortrag, die Veranstaltung oder die Beratung werden an einem anderen Termin nachgeholt. Dieser wird von beiden Parteien zusammen festgelegt. Sofern kein zeitnaher Ersatztermin für die Veranstaltung, den Vortrag oder die Beratung vereinbart werden kann, ergibt sich ein Rückerstattungsanspruch.
6. Verbotene Substanzen
Der Auftraggeber verzichtet auf die Einnahme verbotener Substanzen. Die aktuelle Liste verbotener Substanzen ergibt sich aus der Gesetzeslage, sowie der aktuellen Liste auf http://www.nada.de
7. Minderjährige
Ein Mindestalter besteht nicht. Minderjährige müssen bei der Vertragsschließung allerdings durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
8. Haftung
8.1 Die Teilnahme an den Einheiten, Vorträgen und Veranstaltungen sowie dem Training nach den Trainingsplänen vom Auftragsnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
8.2 Der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen:
– die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an einer Einheit, Vortrag oder Veranstaltung,
– dem Training nach den vom Auftragsnehmer erstellten Trainingsplänen,
– der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness,
– der Beratung,
eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.3 Für Sachschäden wird eine Haftung vonseiten des Auftragsnehmers oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.4 Der Auftraggeber erkennt die Hausordnung, die in den jeweiligen Fitnessstudios oder Veranstaltungsorten aushängen, als verbindlich an. Sachbeschädigung in den jeweiligen Fitnessstudios oder Veranstaltungsorten werden auf die Kosten behoben, der sie bewirkt hat.
8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Kooperationspartner wie z. B. Fitnessstudios, medizinische Einrichtungen, etc. oder deren Angestellten verursacht werden.
8.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von zur Einheit, Vortrag oder Veranstaltung mitgebrachter Kleidung, Wert- oder sonstige Gegenstände sowie Geld.
8.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Nichterreichung des vom Auftraggeber mit dem Auftrag gegebenenfalls verfolgten Zwecks.
8.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet sich durch eine ärztliche Untersuchung Klarheit über seinen Gesundheitszustand zu verschaffen und versichert bei Antritt der Einheit, des Trainingsplans, Vortrags oder der Veranstaltung, sportgesund zu sein. Sucht er keinen Arzt auf so tut er dies auf eigene Gefahr und gegen die Empfehlung des Auftragsnehmers.
8.9 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer vollständig und wahrheitsgemäß über seinen bisherigen und aktuellen Gesundheitszustand aufzuklären.
8.10 Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem müssen sofort dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen mitgeteilt werden und führt gegebenenfalls zu einem Abbruch der Personal- bzw. Athletiktraining Einheit, Vortrag oder Veranstaltung.
8.11 Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Auftraggeber selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
8.12 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Einheit, des Trainingsplans, des Vortrags oder der Veranstaltung auftreten können, versichert ist. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Einheit, des Vortrags oder der Veranstaltung. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf Verantwortung des Auftraggebers.
9. Datenschutz und Verschwiegenheit
9.1 Der Auftragnehmer wird die erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages speichern und verwenden. Näheres beschreibt die Einwilligung gemäß Datenschutz.
9.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Erfüllung des Auftrags bekannt gewordenen Angaben des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. Hiervon ausgenommen sind Fälle bei denen die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind, bei denen die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
9.3 Für einen Austausch der Informationen mit Kooperationspartnern z.B. Physiotherapeuten oder Ärzten bedarf es der ausdrücklichen Freigabe des Auftragsgebers. Diese kann der Auftraggeber jederzeit widerrufen.
9.4 Die Urheberrechte aller Unterlagen, Trainingspläne, etc. liegen beim Auftragnehmer. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
10. Schlussbestimmungen
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile der allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft.
Version 1.2